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   BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88   

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https://dejure.org/1989,12537
BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88 (https://dejure.org/1989,12537)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1989 - 5 B 190.88 (https://dejure.org/1989,12537)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1989 - 5 B 190.88 (https://dejure.org/1989,12537)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das dem Prozeßgericht zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Senatsbeschluß vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - ).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das dem Prozeßgericht zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - ).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Senatsbeschluß vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - ).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88
    Eine Verpflichtung, zusätzlich zu den vorliegenden gutachtlichen Stellungnahmen weitere Gutachten einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, besteht hingegen nicht allein schon deshalb, weil ein Beteiligter die bisher vorliegenden Erkenntnisquellen im Ergebnis für unzutreffend hält (Urteile vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - und vom 6. Oktober 1987 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 190.88
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Senatsbeschluß vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - ).
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